Unschuldsvermutung im Strafverfahren
Definition und Bedeutung
Die Unschuldsvermutung ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Strafverfahren, wonach jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Sie dient dem Schutz der Grundrechte des Angeklagten und stellt sicher, dass niemand zu Unrecht verurteilt wird.
Rechtliche Grundlagen
Die Unschuldsvermutung ist im Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie in § 16 Abs. 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) verankert. Diese Vorschriften verpflichten die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, den Angeklagten als unschuldig zu behandeln, bis seine Schuld bewiesen ist.
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