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Unschuldsvermutung Arbeitsrecht

Unschuldsvermutung im Strafverfahren

Definition und Bedeutung

Die Unschuldsvermutung ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Strafverfahren, wonach jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Sie dient dem Schutz der Grundrechte des Angeklagten und stellt sicher, dass niemand zu Unrecht verurteilt wird.

Rechtliche Grundlagen

Die Unschuldsvermutung ist im Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie in § 16 Abs. 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) verankert. Diese Vorschriften verpflichten die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, den Angeklagten als unschuldig zu behandeln, bis seine Schuld bewiesen ist.


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